Welche Möglichkeiten Sie bei uns haben.

Unsere Leistungen

tragwerksplanung

In der Tragwerksplanung (umgangssprachlich auch Statik genannt) entwerfen, planen und berechnen wir Gebäude des Hoch- und Industriebaus, Ingenieurbauwerke und andere bauliche Anlagen gemäß ihrer vorgesehenen Nutzung und angedachten Lebensdauer.

Jedoch bezieht sich das Aufgabengebiet eines Statikers nicht ausschließlich auf den Neubau von Gebäuden, sondern auch auf Um- und Anbauten, Instandsetzung und Bauwerkserhaltung.

Ziel der STAKO Tragwerksplanung ist es, einen für den Bauherren und die weiteren projektbeteiligten Planer und bauausführenden Unternehmer, optimalen Tragwerksentwurf sowie Lösungen zur Ausführung mit hohem Detaillierungsgrad zu erstellen und dabei ressourcenschonend Materialien einzusetzen.

Wir planen und inspizieren Tragwerkskonstruktionen für alle gängigen Baumethoden im Massivbau, Metallbau, Holzbau und Grundbau sowie im Glasbau.

Betonsanierung

So massiv Bauwerke aus Beton auch wirken mögen, sie sind nicht ewig haltbar. Wie alle anderen Baustoffe leidet auch Beton unter Expositionen wie Frost, „Salzen“, mechanischem Abrieb oder schlicht Wasser und Luft. Veränderungen des Baumaterials Beton sind also unumgänglich. Brücken, Tunnel, Park- und Tiefgaragen sowie andere Trog- bzw. Stützbauwerke gehören infolgedessen zu den Spitzenreitern in Sachen Bauschäden – mit teils hohen finanziellen Folgen für die Bauherren oder Baulastträger.

Der Erhalt von Betonbauwerken ist somit eine technisch wie wirtschaftlich anspruchsvolle Aufgabe, die viel Fachwissen und praktische Erfahrung im statischen und betontechnologischen Bereich voraussetzt.

In der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) heißt es hierzu, dass Personen neben der baupraktischen Erfahrung über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln und deren Ursachenfeststellung sowie des Aufstellens von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit verfügen müssen.

Aus diesem Anspruch hat sich das Spezialisierungsgebiet des (zertifizierten) sachkundigen Planers für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen entwickelt, der, wie auch der Tragwerksplaner, für derart Aufgaben inzwischen vorausgesetzt wird. Auf die planerischen und baubegleitenden Aufgaben dieses Gebiets haben wir uns spezialisiert.

Wir erarbeiten für Sie Gutachten, Instandsetzungs- und Verstärkungskonzepte mit technisch und wirtschaftlich begründeten Lösungen, ebenso wie Ausschreibungen und begleiten bauüberwachend die Ausführung. Außerdem prognostizieren wir für Sie die Zustandsentwicklung sowie die Restnutzungsdauer. Zusätzliche Instandhaltungspläne helfen dabei finanzielle Schäden künftig so gut es geht einzudämmen.

Weiter planen wir auch Sonderverfahren (z.B. Carbontextilien zur Tragwerksverstärkung), meist in Zusammenarbeit mit den dafür erforderlichen Institutionen wie z. B. Sachverständige, Universitäten oder Materialprüfanstalten.

Sachverständigenwesen

Unsere Leistungen im Sachverständigenbereich verbinden unsere Fachdisziplinen Statik, Betonsanierung und Bauphysik. Wir bieten Ihnen hierbei folgende Leistungen im Bereich für Schäden an Gebäuden und Schäden im konstruktiven Ingenieurbau:
GUTACHTERTÄTIGKEIT
  • Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten
  • Klärung komplexer konstruktiver und bautechnischer Fragestellungen
  • Bauherren- und Käuferberatung
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Mithilfe bei der Abnahme und Bewertung der technischen Abnahmereife
    Begehung vor Ablauf der Gewährleistung
  • Prüfung auf Übereinstimmung mit vertraglich geschuldeter Leistung
  • Bewertung von Mängeln hinsichtlich Kosten bzw. Minderung
  • Zustandsfeststellung und -bewertung von Bestandsimmobilien
Die vorstehenden Leistungen erfordern die Fähigkeit, das Fachwissen in einer für Laien (z. B. Bauherren und/ oder Juristen) nachvollziehbaren Weise darzustellen, aufzubauen und zu begründen, so dass diese den Sachzusammenhang ggf. auch selbst auf Plausibilität hin überprüfen können. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die Ausdrucksfähigkeit sind ebenso Voraussetzung wie die Kenntnis und Berücksichtigung der für die Gutachtertätigkeit wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. gerichtliches Verfahren, Sachverständigen-Recht etc.). Wesentliche Eigenschaften sind in diesem Zusammenhang: uneingeschränkte persönliche Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Ausdrucksweise sowie wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit und Neutralität. Für diese Werte stehen wir ein.
BEWEISSICHERUNG BEI BAUMASSNAHMEN

Bautechnische Beweissicherungen sind Zustandsdokumentation und/oder Überwachungsmaßnahmen. Sie dienen dazu, den Ist-Zustand eines Bauwerks vor, nach oder auch während einer Baumaßnahme festzustellen. Dabei werden die Beeinträchtigungen der betrachteten Bausubstanz in Folge einer (meist nachbarlichen) Baumaßnahme dokumentiert und Differenzen nachweislich erkennbar.

Beweissicherungen sind ein vorbeugendes Mittel gegen Streitigkeiten und zugleich Beweismittel für den Fall einer sich daraus bildenden Rechtsstreitigkeit.

Bauphysik

Die Bauphysik konzentriert sich auf die physikalischen Einwirkungen Wärme, Feuchte, Schall, Licht, Brand und Schwingungen auf das Gebäude, im Gegensatz zur Statik, die im Wesentlichen die Wirkung von Kräften auf die Tragwerke berücksichtigt.

Unsere Stärken finden sich insbesondere in der bauphysikalischen Sanierung von Gebäuden im Bestand. Hierzu gehören die Verbesserung des Wärme- und Feuchteschutzes und Sanierungen im Falle von Schimmelpilzbelastungen (Stichwort: Biohygrothermik).
Wir beraten Sie auch gerne im bauakustischen Bereich für die optimale Auslegung von Bauteilen im Hinblick auf den Luft- und Trittschallschutzes, z.B. bei der Sanierung von Holzbalkendecken im Gebäude, sowie der akustischen Auslegung von Bauteilen gegen Lärm von außen (z.B. Fenster und Türen, Wände, Dächer etc.), dem sogenannten Lärmimmissionsschutz.

Im Brandschutz bieten wir Ihnen gerne die erforderlichen Nachweise der Feuerwiderstandsdauer für die tragenden Bauteile und überprüfen, ob bestehende Bauteile neuen brandschutztechnischen Anforderungen, z.B. infolge von Umnutzungen, standhalten oder ertüchtigt werden müssen.

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